I. Allgemeines
Der Mieter anerkennt die ausschließliche Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche von der ES-AW GmbH, getätigten, auch zukünftigen Geschäfte. Andere Geschäftsbedingungen, besonders Miet- oder Einkaufsbedingungen sind für die ES-AW GmbH auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen einschließlich etwaiger Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung durch die ES-AW GmbH unwirksam.
Angebote
Angebote der ES-AW GmbH erfolgen stets freibleibend. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu vertraglich vereinbarten Preisen. Preisangaben in Preislisten, Anzeigen o.ä. sind insofern unverbindlich.
Zahlungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der ES-AW GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt, insbesondere kann die ES-AW GmbH ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderung beauftragen, wobei der Kunde die dadurch entstehenden Inkassokosten der ES-AW GmbH auch dann zu ersetzen hat, wenn im Anschluss daran ein Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug betraut wird. Die ES-AW GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die ES-AW GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der ES-AW GmbH bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden bzw. vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die ES-AW GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die ES-AW GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
Pfändung
Bei Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, wie auch Mietgeräte, ist der Vertragspartner von der ES-AW GmbH verpflichtet, unverzüglich ein Pfändungsprotokoll samt eidesstattlicher Erklärung über die Identität der Waren an die ES-AW GmbH zu übersenden.
Teilnichtigkeit, Gerichtsstand
Sofern eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand bei Geschäften mit Kaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes ist Rottenburg a.N.
II. Vermietung
Verspätete Rückgabe
Bei einer verspäteten Rückgabe der gemieteten Artikel erhöht sich der Endbetrag um eine volle Tagespauschale pro angefangenen Verzugstag. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Personalkosten
Während der Vertragsdauer sorgt der Mieter für die Unterbringung und Verköstigung des ES-AW GmbH Personals. Andernfalls werden Hotelkosten nach Beleg und Spesen nach den gültigen Höchstsätzen abgerechnet.
Stornierungen
Bei Auftragsstornierungen werden fällig:
a. bis vier Wochen vor Verladung 50% des Endbetrages
b. bis eine Woche vor Verladung 80% des Endbetrages.
c. jede weitere Verspätung 100% des Endbetrages.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die ES-AW GmbH bleibt vorbehalten.
Kaution
Der Mieter leistet für die gemieteten Geräte eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter Höhe, diese wird unverzinst bei einwandfreier Rückgabe mit dem Mietzins verrechnet.
Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Mieter über.
Bühnenanweisung
a. Für die baulichen und technischen Voraussetzungen zur ordentlichen Durchführung und Installation des Equipments der ES-AW GmbH sorgt der Mieter in Absprache mit der ES-AW GmbH laut Bühnenanweisung. Eine Schlecht- oder Nichterfüllung dieser Bühnenanweisung in technischer, zeitlicher oder organisatorischer Hinsicht entbindet die ES-AW GmbH von sämtlichen Vertragspflichten. Die Zahlungspflicht des Mieters bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen.
b. Personal der ES-AW GmbH wird während der Vertragsdauer zu ordentlicher Vertragsabwicklung eingesetzt. Darüber hinaus kann Personal der ES-AW GmbH für andere Aufgaben des Mieters oder Dritter nicht eingesetzt werden.
Haftung des Vermieters
Die ES-AW GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Sollten sich bei der Benutzung des von der ES-AW GmbH gemieteten Equipments Mängel zeigen, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, so hat der Mieter gegenüber der ES-AW GmbH keine Ansprüche, die den vereinbarten Tagesmietpreis für den Gegenstand, an dem sich der Mangel gezeigt hat, übersteigen. Die Haftung für eventuelle Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren des Equipments nach der Koppelung mit Fremdequipment und/oder der Bedienung durch Fremdpersonal übernimmt die ES-AW GmbH keine Haftung. Dies gilt gleichfalls für Schäden, die durch Nutzung des Mietequipments entstehen.
Haftung des Mieters
Der Mieter übernimmt die Haftung für die im Vertrag aufgeführten Geräte samt Zubehör bei: Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, mutwilliger Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschäden. Hierbei gilt als Haftungszeitraum die Vertragsdauer zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte auf eigene Kosten zu versichern und während der Mietzeit auftretende Schäden sofort bei der ES-AW GmbH anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte zuzüglich etwaiger Nutzungsausfallkosten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen der ES-AW GmbH.
III. Verkauf
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen der ES-AW GmbH erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen der ES-AW GmbH durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der ES-AW GmbH. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die ES-AW GmbH ab. Auf das Verlangen der ES-AW GmbH hat der Käufer der ES-AW GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die ES-AW GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Lieferzeit
Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich. Sollte eine Lieferverzögerung länger als 8 Wochen dauern ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung zum Rücktritt vom noch unerfüllten Vertragsteil berechtigt. Die ES-AW GmbH ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen berechtigen die ES-AW GmbH zum Rücktritt vom Vertrag. In diesen Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen die ES-AW GmbH.
Gefahrübergang, Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Rottenburg a.N.
Haftung des Verkäufers
Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, haftet die ES-AW GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Garantiezeit. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl von der ES-AW GmbH Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Rottenburg a.N., 28.02.2020